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Gesetze einfach

§ 563 BGB einfach erklärt: Wer den Mietvertrag übernimmt, wenn der Mieter stirbt

Amtlich: „Eintrittsrecht bei Tod des Mieters“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 563 BGB tritt beim Tod des Mieters der Ehegatte oder Lebenspartner aus dem gemeinsamen Haushalt in den Mietvertrag ein, sonst Kinder, Angehörige oder Lebensgefährten aus dem Haushalt; Ablehnen geht binnen 1 Monat.

Absatz 1

Stirbt der Mieter, tritt sein Ehegatte oder Lebenspartner in den Mietvertrag ein – wenn er mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Das heißt: Der Mietvertrag läuft mit ihm weiter, ein neuer Vertrag ist dafür nicht nötig.

(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.

Absatz 2

Leben Kinder des Mieters im gemeinsamen Haushalt, treten sie mit seinem Tod in den Mietvertrag ein. Das gilt, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Und es gilt auch für Menschen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben – zum Beispiel eine Lebensgefährtin, mit der er nicht verheiratet war.

(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.

Absatz 3

Willst du als eingetretene Person den Mietvertrag nicht fortsetzen, kannst du das dem Vermieter erklären. Dafür hast du 1 Monat Zeit, nachdem du vom Tod des Mieters erfahren hast. Dann gilt dein Eintritt als nicht erfolgt. Für Menschen, die nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, etwa Minderjährige, gilt § 210 BGB entsprechend. Dort ist geregelt, wann eine Frist für sie abläuft, wenn sie keinen gesetzlichen Vertreter haben. Sind mehrere Personen eingetreten, kann jede die Erklärung für sich abgeben.

(3) Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben.

Absatz 4

Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Dafür hat er 1 Monat Zeit, nachdem er vom endgültigen Eintritt erfahren hat. Endgültig ist der Eintritt, wenn die Frist aus Absatz 3 abgelaufen ist, ohne dass die eingetretene Person ihn abgelehnt hat.

(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.

Absatz 5

Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters oder der Personen abweichen, die nach Absatz 1 oder 2 eintreten dürfen, sind unwirksam.

(5) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Ein Mieter stirbt.

Sie haben mit ihm in einem Haushalt gelebt.

Dann übernehmen Sie oft seinen Miet-Vertrag.

Sie brauchen dafür keinen neuen Vertrag.

Zuerst kommt der Ehe-Partner.

Gibt es keinen Ehe-Partner im Haushalt, kommen Kinder und andere Verwandte.

Auch ein Lebens-Gefährte kann den Vertrag übernehmen.

Das gilt, wenn Sie auf Dauer zusammen gelebt haben.

Sie wollen die Wohnung nicht?

Dann sagen Sie das dem Vermieter.

Dafür haben Sie 1 Monat Zeit.

Der Monat beginnt, wenn Sie vom Tod erfahren.

Der Vermieter hat ein besonderes Kündigungs-Recht.

Dafür braucht er einen wichtigen Grund in Ihrer Person.

§ 563 BGB – Eintrittsrecht bei Tod des Mieters

(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.

(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.

(3) Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben.

(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.

(5) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Wer nicht in den Mietvertrag eintreten will, muss das dem Vermieter innerhalb von 1 Monat erklären, nachdem er vom Tod des Mieters erfahren hat.
  • Außerordentlich kündigen darf der Vermieter nach Absatz 4 nur bei einem wichtigen Grund in der Person des Eingetretenen – und nur binnen 1 Monat, nachdem er vom endgültigen Eintritt erfahren hat.

Beispiel

Beispiel: Lebensgefährtin bleibt in der Wohnung

Anna und Paul leben seit 9 Jahren unverheiratet zusammen in Leipzig. Im Mietvertrag steht nur Paul. Am 3. Februar stirbt Paul; Anna erfährt es am selben Tag. Weil sie mit Paul einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat und er keinen Ehegatten oder Lebenspartner hatte, tritt sie nach § 563 Absatz 2 BGB in den Mietvertrag ein. Will sie nicht bleiben, kann sie das dem Vermieter bis zum 3. März erklären. Dann gilt ihr Eintritt als nicht erfolgt.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 563 BGB

Wer übernimmt den Mietvertrag, wenn der Mieter stirbt?

Nach § 563 BGB zuerst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit ihm zusammengelebt hat. Tritt er nicht ein, treten Kinder und andere Familienangehörige aus dem gemeinsamen Haushalt ein, ebenso Menschen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben. Tritt niemand davon ein und läuft der Vertrag auch nicht nach § 563a BGB mit Mitmietern weiter, läuft er nach § 564 BGB mit dem Erben weiter.

Kann ich als Lebensgefährte in der Wohnung bleiben, wenn mein Partner stirbt?

Ja, wenn ihr einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt habt und kein Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Dann trittst du nach § 563 Absatz 2 BGB in den Mietvertrag ein, auch wenn du nicht im Vertrag stehst. Bei einem wichtigen Grund in deiner Person kann der Vermieter aber außerordentlich kündigen (§ 563 Absatz 4 BGB).

Darf der Vermieter nach dem Tod des Mieters kündigen?

§ 563 Absatz 4 BGB gibt ihm ein besonderes Kündigungsrecht nur, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Dann kann er innerhalb von 1 Monat, nachdem er vom endgültigen Eintritt erfahren hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Ob er aus anderen Gründen kündigen darf, regelt diese Vorschrift nicht.

Schwierige Wörter

in das Mietverhältnis eintreten
An die Stelle des verstorbenen Mieters treten: Der bestehende Mietvertrag läuft mit dir als Mieter weiter.
Lebenspartner
Gemeint ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Wer unverheiratet zusammengelebt hat, kann unter Absatz 2 fallen.
auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt
Ein Zusammenleben, das auf lange Zeit angelegt ist – etwa eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Was genau dazu zählt, entscheiden im Streit die Gerichte.
wichtiger Grund
Ein gewichtiger Umstand in der Person des Eingetretenen, der die Fortsetzung für den Vermieter unzumutbar macht. Was genau reicht, entscheiden im Streit die Gerichte.
gesetzliche Frist
Die Kündigungsfrist aus § 573d Absatz 2 BGB: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.

Hängt damit zusammen

  • § 563a BGB – Was gilt, wenn mehrere Personen gemeinsam Mieter waren
  • § 563b BGB – Wer für alte Schulden aus dem Mietvertrag haftet
  • § 564 BGB – Fortsetzung mit dem Erben, wenn niemand eintritt
  • § 573d BGB – Welche gesetzliche Frist bei dieser Kündigung gilt
  • § 210 BGB – Schutz von Menschen ohne gesetzlichen Vertreter bei Fristen

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