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Gesetze einfach

§ 573b BGB einfach erklärt: Wann der Vermieter nur Keller oder Dachboden kündigen darf

Amtlich: „Teilkündigung des Vermieters“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 573b BGB darf ein Vermieter Nebenräume wie Keller oder Dachboden einzeln und ohne berechtigtes Interesse kündigen, wenn er dort neuen Mietwohnraum schaffen oder Wohnungen damit ausstatten will.

Absatz 1

Dein Vermieter darf Nebenräume, die nicht zum Wohnen bestimmt sind, oder Teile des Grundstücks kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB zu haben. Nebenräume sind zum Beispiel ein Keller oder ein Dachboden, ein Grundstücksteil etwa ein Stück Garten. Dafür muss er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränken. Deine Wohnung selbst bleibt also gemietet. Außerdem muss er die Räume oder Grundstücksteile für einen dieser Zwecke nutzen wollen:

  • 1. um Wohnraum zu schaffen, den er vermieten will, oder
  • 2. um den neu geschaffenen und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.

(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,

  • 1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder
  • 2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.
Absatz 2

Kündigt dein Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats, wirkt die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Kündigt dein Vermieter zum Beispiel am 3. Werktag im März, endet der Mietvertrag über den Nebenraum am 31. Mai.

(2) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Absatz 3

Beginnen die Bauarbeiten später als geplant, kannst du verlangen, dass das Mietverhältnis um einen entsprechenden Zeitraum verlängert wird.

(3) Verzögert sich der Beginn der Bauarbeiten, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.

Absatz 4

Du kannst verlangen, dass die Miete angemessen gesenkt wird. Was angemessen ist, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte.

(4) Der Mieter kann eine angemessene Senkung der Miete verlangen.

Absatz 5

Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Zu Ihrer Wohnung gehört vielleicht ein Keller.

Oder ein Dach-Boden.

Der Vermieter darf diesen Raum allein kündigen.

Ihre Wohnung behalten Sie.

Dafür braucht er einen bestimmten Plan.

Er will dort eine neue Miet-Wohnung bauen.

Oder er will Wohnungen mit diesen Räumen ausstatten.

Die Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat kommen.

Dann endet die Miete für den Raum am Ende vom übernächsten Monat.

Sie können dann weniger Miete verlangen.

Die Bau-Arbeiten fangen später an?

Dann können Sie verlangen: Sie behalten den Raum länger.

§ 573b BGB – Teilkündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,

  • 1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder
  • 2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.

(2) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

(3) Verzögert sich der Beginn der Bauarbeiten, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.

(4) Der Mieter kann eine angemessene Senkung der Miete verlangen.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Die Teilkündigung ohne berechtigtes Interesse ist nur erlaubt, wenn der Vermieter neuen Wohnraum zum Vermieten schaffen oder Wohnraum mit Nebenräumen ausstatten will.
  • Du kannst nach einer solchen Teilkündigung eine angemessene Senkung der Miete verlangen.
  • Verzögert sich der Baubeginn, kannst du eine entsprechende Verlängerung verlangen.

Beispiel

Beispiel: Der Dachboden wird zur Wohnung

Hanna hat eine Wohnung samt Dachbodenabteil gemietet. Ihr Vermieter will den Dachboden zu einer neuen Wohnung ausbauen und diese vermieten. Er kündigt nur das Dachbodenabteil und plant den Baubeginn für Juni. Die Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, bei Hanna an. Das Abteil muss sie damit zum 31. Mai 2026 abgeben, ihre Wohnung behält sie. Hanna kann verlangen, dass die Miete angemessen sinkt. Beginnen die Bauarbeiten erst im September, kann sie verlangen, dass sie das Abteil entsprechend länger nutzen darf.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 573b BGB

Darf mein Vermieter mir den Keller kündigen?

§ 573b BGB erlaubt das ohne berechtigtes Interesse, wenn er nur den Keller kündigt und ihn nutzen will, um Wohnraum zum Vermieten zu schaffen oder neuen und vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen auszustatten. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats erfolgen.

Muss ich weniger Miete zahlen, wenn mir der Dachboden gekündigt wird?

Du kannst nach § 573b Absatz 4 BGB eine angemessene Senkung der Miete verlangen. Wie hoch sie ausfällt, legt das Gesetz nicht fest.

Schwierige Wörter

Nebenräume
Räume, die zur Wohnung gehören, aber nicht zum Wohnen bestimmt sind – zum Beispiel ein Keller oder ein Dachboden.
Teilkündigung
Eine Kündigung, die nur einen Teil der Mietsache betrifft, etwa einen Keller, während der Rest gemietet bleibt.
berechtigtes Interesse
Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf.

Hängt damit zusammen

  • § 573 BGB – Kündigung mit berechtigtem Interesse
  • § 568 BGB – Die Kündigung muss schriftlich sein
  • § 549 BGB – Wohnraum, für den besondere Regeln gelten

War diese Erklärung verständlich?