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Gesetze einfach

§ 573a BGB einfach erklärt: Kündigung ohne Grund im Haus mit höchstens 2 Wohnungen

Amtlich: „Erleichterte Kündigung des Vermieters“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 573a BGB darf ein Vermieter, der selbst im Haus mit höchstens 2 Wohnungen wohnt, auch ohne berechtigtes Interesse kündigen; die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate.

Absatz 1

Du wohnst in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, und dein Vermieter wohnt selbst in diesem Gebäude? Dann darf er dir auch kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB zu haben. Er braucht also keinen Grund wie Eigenbedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall aber um 3 Monate.

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

Absatz 2

Dasselbe gilt, wenn du Wohnraum in der Wohnung gemietet hast, in der dein Vermieter selbst wohnt – zum Beispiel ein Zimmer. Ausnahme: Der Wohnraum ist nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB vom Kündigungsschutz ausgenommen. Das betrifft Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss und den du nicht dauerhaft mit deiner Familie oder mit Menschen nutzt, mit denen du auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führst. Für solchen Wohnraum gilt § 573a BGB nicht; die Kündigungsfrist steht dann in § 573c Absatz 3 BGB.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

Absatz 3

Im Kündigungsschreiben muss dein Vermieter angeben, dass er die Kündigung auf Absatz 1 oder Absatz 2 stützt.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

Absatz 4

Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie wohnen in einem Haus mit höchstens 2 Wohnungen.

Ihr Vermieter wohnt auch in diesem Haus.

Dann darf er Ihnen ohne besonderen Grund kündigen.

Dafür gilt eine längere Kündigungs-Frist.

Die Frist ist 3 Monate länger als sonst.

Das gilt auch für ein Zimmer in der Wohnung vom Vermieter.

Es gibt Ausnahmen.

Der Vermieter muss etwas in den Kündigungs-Brief schreiben.

Er muss schreiben: Ich kündige nach dieser besonderen Regel.

Eine Abmachung mit schlechteren Regeln für Sie gilt nicht.

§ 573a BGB – Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Die Kündigungsfrist ist in diesem Fall 3 Monate länger als die normale Frist.
  • Im Kündigungsschreiben muss stehen, dass die Kündigung auf diese erleichterte Kündigung gestützt wird.
  • Die Regel gilt nur, wenn der Vermieter selbst im Gebäude mit höchstens 2 Wohnungen oder in derselben Wohnung wohnt.

Beispiel

Beispiel: Kündigung im Zweifamilienhaus

Frau Petersen wohnt im Obergeschoss ihres Zweifamilienhauses. Malte mietet seit 2 Jahren die Wohnung im Erdgeschoss. Frau Petersen kündigt ihm, ohne einen Grund zu nennen. Im Schreiben steht, dass sie sich auf § 573a Absatz 1 BGB stützt. Die Kündigung kommt am Montag, 2. Februar 2026, bei Malte an. Nach der normalen Frist aus § 573c BGB würde der Mietvertrag am 30. April 2026 enden. Wegen § 573a BGB kommen 3 Monate dazu: Der Mietvertrag endet am 31. Juli 2026.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 573a BGB

Kann mein Vermieter ohne Grund kündigen, wenn er im selben Haus wohnt?

Ja, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat und er selbst darin wohnt (§ 573a Absatz 1 BGB). Die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate, und im Kündigungsschreiben muss stehen, dass er sich auf diese Regel stützt.

Welche Kündigungsfrist gilt im Zweifamilienhaus mit Vermieter?

Kündigt der Vermieter ohne berechtigtes Interesse nach § 573a BGB, gilt die normale Kündigungsfrist aus § 573c BGB plus 3 Monate.

Kann mir mein Vermieter mein Zimmer in seiner Wohnung ohne Grund kündigen?

Ja, nach § 573a Absatz 2 BGB gilt die erleichterte Kündigung auch für Wohnraum in der Wohnung, in der der Vermieter selbst wohnt, mit 3 Monaten längerer Frist. Ist der Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB vom Mieterschutz ausgenommen, gelten andere Regeln.

Schwierige Wörter

berechtigtes Interesse
Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf.
Mieterschutz
Regeln, die Mieter vor Kündigungen und Mieterhöhungen schützen. Für manche Arten von Wohnraum gelten wichtige Teile davon nach § 549 BGB nicht.

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