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Gesetze einfach

§ 573c BGB einfach erklärt: Welche Kündigungsfristen für Mietwohnungen gelten

Amtlich: „Fristen der ordentlichen Kündigung“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 573c BGB ist eine Kündigung der Mietwohnung spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats möglich; für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 und nach 8 Jahren um je 3 Monate.

Absatz 1

Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats möglich. Kündigst du zum Beispiel bis zum 3. Werktag im März, endet der Mietvertrag am 31. Mai. Wann eine Kündigung wirksam wird, steht nicht hier, sondern in § 130 BGB: Danach kommt es darauf an, wann sie beim anderen ankommt. Diese Frist gilt für dich und für deinen Vermieter. Für deinen Vermieter verlängert sie sich aber: Sind seit der Überlassung der Wohnung 5 Jahre vergangen, kommen 3 Monate hinzu. Nach 8 Jahren kommen noch einmal 3 Monate hinzu. Deine Frist als Mieter bleibt gleich, egal wie lange du schon dort wohnst.

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Absatz 2

Ist die Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, könnt ihr eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

Absatz 3

Für Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ende desselben Monats möglich. Gemeint ist Wohnraum, der Teil der Wohnung ist, in der dein Vermieter selbst wohnt, und den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss. Das gilt nicht, wenn du den Wohnraum dauerhaft mit deiner Familie nutzen darfst oder mit Menschen, mit denen du auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führst.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Absatz 4

Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von Absatz 1 oder Absatz 3 abweichen, sind unwirksam. Eine längere Kündigungsfrist für dich als Mieter könnt ihr also nicht wirksam vereinbaren.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie wollen Ihre Wohnung kündigen.

Dann gilt eine Kündigungs-Frist.

Ihre Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat beim Vermieter sein.

Dann endet der Miet-Vertrag am Ende vom übernächsten Monat.

Ein Beispiel: Die Kündigung ist am 2. März beim Vermieter.

Dann endet der Miet-Vertrag am 31. Mai.

Diese Frist gilt auch für den Vermieter.

Wohnen Sie schon lange in der Wohnung?

Dann hat der Vermieter eine längere Frist.

Nach 5 Jahren sind es 3 Monate mehr.

Nach 8 Jahren sind es noch einmal 3 Monate mehr.

Ihre Frist als Mieter bleibt gleich.

Für manche Zimmer gibt es kürzere Fristen.

Eine längere Frist für Sie im Miet-Vertrag gilt nicht.

§ 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Wer spätestens am 3. Werktag eines Monats kündigt, beendet den Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.
  • Nur die Frist für den Vermieter wird länger: nach 5 Jahren seit der Überlassung der Wohnung um 3 Monate, nach 8 Jahren um weitere 3 Monate.
  • Eine Vereinbarung, die die Fristen aus Absatz 1 oder 3 zu deinem Nachteil ändert, ist unwirksam.

Beispiel

Beispiel: Kündigung Anfang März

Konstantin will seine Mietwohnung kündigen. Sein Kündigungsschreiben kommt am Dienstag, 3. März 2026, bei seiner Vermieterin an. Das ist der 2. Werktag im März. Der Mietvertrag endet deshalb am 31. Mai 2026. Wäre das Schreiben erst am Donnerstag, 5. März, angekommen, wäre der 3. Werktag schon vorbei gewesen. Dann hätte der Mietvertrag erst am 30. Juni 2026 geendet.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

So sehen es die Gerichte

Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden: Mieter und Vermieter dürfen das Recht zur ordentlichen Kündigung für eine begrenzte Zeit gegenseitig ausschließen. In einem vorgedruckten Mietvertrag geht das nach einem Urteil von 2005 höchstens für 4 Jahre.

Das steht nicht wörtlich im Gesetz. Gerichte legen den Text so aus.

Häufige Fragen zu § 573c BGB

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?

Nach § 573c Absatz 1 BGB kannst du spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen – das sind knapp 3 Monate. Für dich als Mieter gilt das unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für den Vermieter?

Zunächst genauso lang wie für dich. Sind seit der Überlassung der Wohnung 5 Jahre vergangen, verlängert sie sich um 3 Monate, nach 8 Jahren um weitere 3 Monate (§ 573c Absatz 1 BGB).

Gilt eine längere Kündigungsfrist im Mietvertrag?

Nicht, wenn sie dich als Mieter benachteiligt: Nach § 573c Absatz 4 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die zu deinem Nachteil von den Fristen in Absatz 1 oder 3 abweicht. Zu einem befristeten Kündigungsverzicht siehe den Hinweis zur Rechtsprechung.

Schwierige Wörter

Überlassung
Der Zeitpunkt, an dem du die Wohnung tatsächlich bekommen hast – meist die Schlüsselübergabe, nicht unbedingt der Tag der Vertragsunterschrift.
übernächster Monat
Der zweite Monat nach dem Monat, in dem gekündigt wird – bei einer Kündigung im März also der Mai.
vorübergehender Gebrauch
Eine Vermietung, die von Anfang an nur für kurze Zeit gedacht ist, zum Beispiel eine Ferienwohnung.

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