§ 576 BGB einfach erklärt: Besondere Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 576 BGB gelten für die Kündigung einer Werkmietwohnung nach Ende des Dienstverhältnisses besondere, teils kürzere Fristen, wenn der Vermieter sie für einen anderen Beschäftigten braucht.
Diese Regel betrifft Wohnraum, der dir mit Rücksicht auf dein Dienstverhältnis vermietet wurde – zum Beispiel wegen deines Arbeitsverhältnisses. Man nennt ihn Werkmietwohnung. Ist dein Dienstverhältnis beendet, kann dein Vermieter mit besonderen Fristen kündigen. Die längeren Fristen für Vermieter nach 5 und 8 Jahren aus § 573c Absatz 1 Satz 2 BGB gelten in diesen Fällen nicht. Es gelten diese Fristen:
- 1. Hast du die Wohnung seit weniger als 10 Jahren: Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats. Voraussetzung: Der Vermieter braucht die Wohnung für eine andere Person, die zur Dienstleistung verpflichtet ist.
- 2. Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende desselben Monats. Voraussetzung: Deine Arbeit hat ihrer Art nach eine Wohnung in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte erfordert, und die Wohnung wird aus demselben Grund für eine andere zur Dienstleistung verpflichtete Person gebraucht.
Die Vorschrift regelt nur die Fristen. Ob dein Vermieter überhaupt kündigen darf, steht in anderen Vorschriften, etwa § 573 BGB.
(1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so kann der Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 mit folgenden Fristen kündigen:
- 1. bei Wohnraum, der dem Mieter weniger als zehn Jahre überlassen war, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird;
- 2. spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats, wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung von Wohnraum erfordert hat, der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, und der Wohnraum aus dem gleichen Grund für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird.
Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie haben eine Wohnung wegen Ihrer Arbeit gemietet.
Das nennt man Werk-Miet-Wohnung.
Ihre Arbeit ist zu Ende.
Dann gelten besondere Kündigungs-Fristen.
Die Fristen sind teilweise kürzer als sonst.
Dafür muss er die Wohnung für einen anderen Arbeit-Nehmer brauchen.
Wohnen Sie weniger als 10 Jahre dort?
Dann kann der Vermieter zum Ende vom übernächsten Monat kündigen.
Manchmal muss man für die Arbeit direkt am Arbeits-Platz wohnen.
Ein Beispiel ist ein Haus-Meister.
Dann geht es noch schneller.
Der Vermieter kann dann schon zum Ende vom selben Monat kündigen.
Die Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat kommen.
§ 576 BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
(1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so kann der Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 mit folgenden Fristen kündigen:
- 1. bei Wohnraum, der dem Mieter weniger als zehn Jahre überlassen war, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird;
- 2. spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats, wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung von Wohnraum erfordert hat, der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, und der Wohnraum aus dem gleichen Grund für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Die besonderen Fristen gelten erst, wenn das Dienstverhältnis beendet ist.
- Die Frist nach Nr. 1 gilt nur, wenn du die Wohnung seit weniger als 10 Jahren hast.
- Bei Wohnungen, die wegen der Art der Arbeit nahe an der Arbeitsstätte liegen müssen, kann die Kündigung schon zum Ende desselben Monats wirken.
Beispiel
Beispiel: Die Hausmeisterwohnung wird gebraucht
Herr Demir war Hausmeister in einer Wohnanlage und hat 4 Jahre lang die Hausmeisterwohnung direkt in der Anlage gemietet. Seine Stelle erforderte, dass er vor Ort wohnt. Sein Arbeitsverhältnis endet, und die neue Hausmeisterin braucht die Wohnung aus demselben Grund. Der Vermieter kündigt. Die Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, an. Nach § 576 Absatz 1 Nr. 2 BGB gilt die kurze Frist: Der Vermieter kann schon zum 31. März 2026 kündigen.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 576 BGB
Welche Kündigungsfrist gilt für eine Werkswohnung nach dem Ende des Jobs?
Braucht der Vermieter die Wohnung für einen anderen Beschäftigten und hast du sie seit weniger als 10 Jahren, kann er spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen (§ 576 Absatz 1 Nr. 1 BGB). Musste die Wohnung wegen der Art der Arbeit nahe an der Arbeitsstätte liegen und wird sie aus demselben Grund für eine andere Arbeitskraft gebraucht, ist eine Kündigung spätestens am 3. Werktag zum Ende desselben Monats möglich (Nr. 2).
Endet meine Werkmietwohnung automatisch mit dem Arbeitsvertrag?
§ 576 BGB sieht das nicht vor. Er erlaubt dem Vermieter nach dem Ende des Dienstverhältnisses nur eine Kündigung mit kürzeren Fristen.
Schwierige Wörter
- Werkmietwohnung
- Eine Wohnung, die mit einem eigenen Mietvertrag an jemanden vermietet ist, weil er in einem Dienstverhältnis steht, etwa als Arbeitnehmer.
- Dienstverhältnis
- Ein Vertragsverhältnis, in dem jemand Dienste leistet – zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis.
- zur Dienstleistung Verpflichteter
- Jemand, der aus einem Dienstvertrag Arbeit leisten muss, zum Beispiel ein Arbeitnehmer.
Hängt damit zusammen
- § 573c BGB – Die normalen Kündigungsfristen für Mietwohnungen
- § 573 BGB – Wann der Vermieter überhaupt kündigen darf
- § 576a BGB – Besonderheiten beim Widerspruch gegen die Kündigung einer Werkmietwohnung
- § 576b BGB – Wohnungen, die direkt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses überlassen sind