Zum Inhalt springen
Gesetze einfach

§ 576b BGB einfach erklärt: Dienstwohnung: Mietrecht bei Familie oder eigenen Möbeln

Amtlich: „Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber, Mieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 576b BGB gilt für das Ende einer im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassenen Wohnung Mietrecht, wenn der Beschäftigte sie überwiegend selbst eingerichtet hat oder dort mit Familie oder festem Haushalt lebt.

Absatz 1

Diese Regel betrifft Wohnraum, den du im Rahmen deines Dienstverhältnisses bekommen hast – etwa weil die Wohnung zu deinem Arbeitsvertrag gehört und es keinen eigenen Mietvertrag gibt. Für das Ende dieses Wohnverhältnisses gelten die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, also zum Beispiel die Regeln über Kündigung und Kündigungsfristen. Voraussetzung ist eins von beiden:

  • Du hast den Wohnraum überwiegend selbst mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, also zum Beispiel mit deinen eigenen Möbeln.
  • Du lebst dort mit deiner Familie oder mit Menschen, mit denen du einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führst.

(1) Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.

Absatz 2

Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Manche Menschen bekommen eine Wohnung mit ihrer Arbeits-Stelle.

Die Wohnung gehört dann zum Arbeits-Vertrag.

Es gibt keinen eigenen Miet-Vertrag.

Ihre Arbeit endet.

Dann können für die Wohnung die Regeln für Miet-Wohnungen gelten.

Zum Beispiel die Regeln für Kündigungen.

Dafür muss eine Sache stimmen.

Sie haben die Wohnung selbst mit Möbeln eingerichtet.

Oder Sie wohnen dort mit Ihrer Familie.

Oder mit Menschen aus Ihrem festen Haushalt.

§ 576b BGB – Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen

(1) Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Die Mietvorschriften gelten nur, wenn du die Wohnung überwiegend selbst eingerichtet hast oder dort mit Familie oder einem auf Dauer angelegten Haushalt lebst.
  • Vereinbarungen zu deinem Nachteil sind unwirksam.

Beispiel

Beispiel: Dienstwohnung mit Familie

Ines arbeitet als Hausmeisterin in einer Schule. Laut Arbeitsvertrag darf sie die Wohnung im Schulgebäude nutzen, einen eigenen Mietvertrag gibt es nicht. Sie lebt dort mit ihrem Mann und 2 Kindern. Ihr Arbeitsverhältnis endet. Weil sie mit ihrer Familie in der Wohnung lebt, gelten für das Ende des Wohnverhältnisses nach § 576b BGB die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend – etwa über Kündigung und Kündigungsfristen.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 576b BGB

Muss ich meine Dienstwohnung sofort räumen, wenn mein Job endet?

Hast du die Wohnung überwiegend selbst eingerichtet oder lebst du dort mit deiner Familie oder einem auf Dauer angelegten Haushalt, gelten für das Ende des Wohnverhältnisses die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend (§ 576b Absatz 1 BGB). Für andere Fälle regelt § 576b BGB nichts.

Schwierige Wörter

Werkdienstwohnung
Eine Wohnung, die jemand als Teil seines Arbeitsverhältnisses nutzen darf, ohne dass es einen eigenen Mietvertrag gibt.
Einrichtungsgegenstände
Möbel und andere Dinge, mit denen eine Wohnung eingerichtet wird.
auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt
Ein Zusammenleben, das auf Dauer gedacht ist – etwa mit einem Partner, mit dem man nicht verheiratet ist.

Hängt damit zusammen

  • § 576 BGB – Kürzere Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen
  • § 576a BGB – Besonderheiten beim Härte-Widerspruch für Werkwohnungen
  • § 573c BGB – Kündigungsfristen für Mietwohnungen

War diese Erklärung verständlich?