Zum Inhalt springen
Gesetze einfach

§ 1 EntgFG einfach erklärt: Was das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt

Amtlich: „Anwendungsbereich“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 1 EntgFG regelt das Gesetz die Bezahlung an Feiertagen und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie Sonderregeln für die Heimarbeit.

Absatz 1

Dieses Gesetz regelt zwei Dinge für Arbeitnehmer: wie du an gesetzlichen Feiertagen bezahlt wirst und wann dein Arbeitgeber deinen Lohn weiterzahlt, wenn du krank bist. Außerdem regelt es, wie Menschen in Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit wirtschaftlich abgesichert sind.

(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.

Absatz 2

Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte. Auch wer zu seiner Berufsbildung beschäftigt ist, zählt dazu, zum Beispiel Auszubildende.

(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Es gibt ein Gesetz für Arbeit-Nehmer.

Es heißt Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz.

Entgelt heißt: Lohn.

Das Gesetz regelt den Lohn an Feier-Tagen.

Es regelt auch den Lohn, wenn Sie krank sind.

Das Gesetz gilt für Arbeiter und Angestellte.

Es gilt auch für Auszubildende.

Für Heim-Arbeit gibt es eigene Regeln.

Heim-Arbeit heißt: Sie arbeiten zu Hause für einen Auftrag-Geber.

§ 1 EntgFG – Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.

(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Auch Auszubildende und andere zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

Beispiel

Beispiel: Gilt das Gesetz auch für Azubis?

Jonas macht in Rostock eine Ausbildung zum Elektroniker. Er fragt sich, ob das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Auszubildende gilt. Nach § 1 Absatz 2 EntgFG zählen die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer. Das Gesetz gilt also auch für Jonas. Ob er bei Krankheit seine Ausbildungsvergütung weiter bekommt, richtet sich nach § 3 EntgFG.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 1 EntgFG

Gilt die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch für Azubis?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nach § 1 Absatz 2 EntgFG auch für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, also etwa für Auszubildende. Wann bei Krankheit weitergezahlt wird, regelt § 3 EntgFG.

Schwierige Wörter

Arbeitsentgelt
Dein Lohn oder Gehalt für die Arbeit.
Berufsbildung
Das Lernen für einen Beruf, zum Beispiel in einer Ausbildung.
Heimarbeit
Arbeit, die jemand im Auftrag zu Hause oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte erledigt. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz.

Hängt damit zusammen

War diese Erklärung verständlich?