Ich will selbst kündigen
Auch wer selbst kündigt, muss Regeln einhalten. Hier findest du die Fristen, die Form und deine Rechte beim Abschied – vom Resturlaub bis zum Arbeitszeugnis.
5 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 622 BGB Welche Kündigungsfristen im Job gelten Nach § 622 BGB kann ein Arbeitsverhältnis mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden; kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu 7 Monate.
- § 623 BGB Kündigung und Aufhebungsvertrag nur schriftlich Nach § 623 BGB sind die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und ein Auflösungsvertrag nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; E-Mail oder elektronische Form reichen nicht.
- § 626 BGB Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist Nach § 626 BGB darf jede Seite ein Arbeits- oder Dienstverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, aber nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat.
- § 630 BGB Dein Anspruch auf ein Zeugnis Nach § 630 BGB kann, wer in einem dauernden Dienstverhältnis tätig war, an dessen Ende ein schriftliches Zeugnis verlangen, auf Wunsch auch über Leistung und Führung; für Arbeitnehmer gilt § 109 GewO.
- § 7 BUrlG Wann du Urlaub bekommst und bis wann du ihn nehmen musst Nach § 7 BUrlG sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen; Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen, aus dringenden Gründen bis 31. März übertragbar (Verfall laut BAG nur nach Hinweis des Arbeitgebers), bei Jobende abzugelten.
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