Meine Rechte beim Arzt
Seit 2013 stehen die Rechte von Patientinnen und Patienten im BGB. Sie gelten bei Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten und anderen Behandelnden.
7 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 630a BGB Was Arzt und Patient einander schulden Nach § 630a BGB muss, wer eine medizinische Behandlung zusagt, sie nach den anerkannten fachlichen Standards leisten; der Patient zahlt die vereinbarte Vergütung, soweit nicht ein Dritter zahlen muss.
- § 630c BGB Was dein Arzt dir erklären und sagen muss Nach § 630c BGB muss der Behandelnde die Behandlung verständlich erklären, auf Nachfrage oder bei Gesundheitsgefahr über erkennbare Fehler informieren und vorab in Textform Kosten nennen, deren Übernahme unsicher ist.
- § 630d BGB Ohne deine Einwilligung keine Behandlung Nach § 630d BGB muss der Behandelnde vor einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung des aufgeklärten Patienten einholen, mit Ausnahmen etwa im Notfall; der Patient kann sie jederzeit formlos widerrufen.
- § 630e BGB Wie dich der Arzt vor einem Eingriff aufklären muss Nach § 630e BGB muss der Behandelnde vor einer Einwilligung mündlich, rechtzeitig und verständlich über Art, Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen der Maßnahme aufklären.
- § 630f BGB Was in deiner Patientenakte stehen muss Nach § 630f BGB muss der Behandelnde zeitnah eine Patientenakte führen, alle wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse eintragen, Änderungen erkennbar halten und die Akte 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren.
- § 630g BGB Dein Recht, deine Patientenakte zu sehen Nach § 630g BGB darfst du als Patient auf Verlangen unverzüglich deine vollständige Behandlungsakte einsehen und Abschriften verlangen; die erste Abschrift ist kostenlos.
- § 630h BGB Wer bei Behandlungsfehlern was beweisen muss § 630h BGB erleichtert Patienten den Beweis bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern: In bestimmten Fällen wird ein Fehler oder seine Ursächlichkeit vermutet, und der Behandelnde muss Einwilligung und Aufklärung beweisen.