Kann ich Wohngeld bekommen?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten fürs eigene Zuhause. Ob und wie viel es gibt, hängt von Haushalt, Einkommen und Miete ab.
9 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 1 WoGG Wofür es Wohngeld gibt: Mietzuschuss und Lastenzuschuss Nach § 1 WoGG soll Wohngeld angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell sichern; es gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum.
- § 3 WoGG Wer Wohngeld beantragen kann Nach § 3 WoGG kann Mietzuschuss bekommen, wer Wohnraum gemietet hat und selbst nutzt, Lastenzuschuss, wem selbst genutzter Wohnraum gehört; erfüllen das mehrere Haushaltsmitglieder (etwa Paare), ist nur eine berechtigt.
- § 4 WoGG Wovon die Höhe des Wohngeldes abhängt Nach § 4 WoGG hängt das Wohngeld von 3 Größen ab: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.
- § 7 WoGG Kein Wohngeld neben Grundsicherungsgeld und ähnlichen Hilfen Nach § 7 WoGG ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder bestimmte andere Sozialleistungen bekommt, bei denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.
- § 14 WoGG Welches Einkommen beim Wohngeld zählt Nach § 14 WoGG zählen zum Jahreseinkommen die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz und viele weitere Einnahmen, etwa Unterhaltsvorschuss, abzüglich der Pauschalen nach § 16 WoGG.
- § 19 WoGG Wie hoch das Wohngeld ist: die Formel Nach § 19 WoGG wird das monatliche Wohngeld mit einer Formel aus zu berücksichtigender Miete, monatlichem Gesamteinkommen und Werten für die Haushaltsgröße aus Anlage 2 berechnet.
- § 22 WoGG Wer Wohngeld beantragt und wann der Antrag zählt Nach § 22 WoGG gibt es Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person; ein früh gestellter Folgeantrag gilt als am Ersten des zweiten Monats vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt.
- § 25 WoGG Ab wann und wie lange es Wohngeld gibt Nach § 25 WoGG wird Wohngeld in der Regel für 12 Monate bewilligt, ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst; nach einer Ablehnung etwa durch das Jobcenter kann es früher beginnen.
- § 27 WoGG Wann sich das Wohngeld ändert und was du melden musst Nach § 27 WoGG gibt es auf Antrag mehr Wohngeld bei mehr als 10 Prozent höherer Miete oder weniger Einkommen; steigt das Einkommen um mehr als 15 Prozent, musst du das unverzüglich melden.
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