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Gesetze einfach

§ 4 WoGG einfach erklärt: Wovon die Höhe des Wohngeldes abhängt

Amtlich: „Berechnungsgrößen des Wohngeldes“ Betrifft vor allem: Mieter, Leistungsberechtigte

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 4 WoGG hängt das Wohngeld von 3 Größen ab: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

Wie hoch dein Wohngeld ist, hängt von 3 Dingen ab:

  • 1. wie viele Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden (§§ 5 bis 8 WoGG),
  • 2. welche Miete oder Belastung berücksichtigt wird (§§ 9 bis 12 WoGG) und
  • 3. wie hoch das Gesamteinkommen ist (§§ 13 bis 18 WoGG).

Berechnet wird das Wohngeld nach § 19 WoGG.

Das Wohngeld richtet sich nach

  • 1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
  • 2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
  • 3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

und ist nach § 19 zu berechnen.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie wollen Wohn-Geld beantragen.

Wie viel Wohn-Geld bekommen Sie?

Das hängt von 3 Dingen ab.

Erstens: Wie viele Menschen gehören zu Ihrem Haushalt?

Zweitens: Wie hoch ist Ihre Miete?

Bei einer eigenen Wohnung zählen die Kosten dafür.

Drittens: Wie hoch ist das Einkommen von Ihrem Haushalt?

Mit diesen 3 Angaben rechnet die Behörde.

Dann weiß sie, wie viel Wohn-Geld Sie bekommen.

§ 4 WoGG – Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

  • 1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
  • 2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
  • 3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

und ist nach § 19 zu berechnen.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Beispiel

Beispiel: Was die Behörde für die Berechnung braucht

Familie Novak aus Erfurt beantragt Wohngeld. Die Wohngeldbehörde braucht dafür 3 Angaben: wie viele Haushaltsmitglieder zählen, welche Miete zählt und wie hoch das Gesamteinkommen der Familie ist. Mit diesen 3 Werten berechnet sie das Wohngeld nach § 19 WoGG.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 4 WoGG

Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?

Nach § 4 WoGG von 3 Größen: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

Wie wird Wohngeld berechnet?

§ 4 WoGG nennt die 3 Größen, die in die Berechnung einfließen. Die eigentliche Berechnung steht in § 19 WoGG.

Schwierige Wörter

Belastung
Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits (genauer in § 10 WoGG).
Gesamteinkommen
Die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Beträge (§ 13 WoGG).

Hängt damit zusammen

War diese Erklärung verständlich?