§ 4 WoGG einfach erklärt: Wovon die Höhe des Wohngeldes abhängt
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 4 WoGG hängt das Wohngeld von 3 Größen ab: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie wollen Wohn-Geld beantragen.
Wie viel Wohn-Geld bekommen Sie?
Das hängt von 3 Dingen ab.
Erstens: Wie viele Menschen gehören zu Ihrem Haushalt?
Zweitens: Wie hoch ist Ihre Miete?
Bei einer eigenen Wohnung zählen die Kosten dafür.
Drittens: Wie hoch ist das Einkommen von Ihrem Haushalt?
Mit diesen 3 Angaben rechnet die Behörde.
Dann weiß sie, wie viel Wohn-Geld Sie bekommen.
§ 4 WoGG – Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
- 1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- 2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- 3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Beispiel
Beispiel: Was die Behörde für die Berechnung braucht
Familie Novak aus Erfurt beantragt Wohngeld. Die Wohngeldbehörde braucht dafür 3 Angaben: wie viele Haushaltsmitglieder zählen, welche Miete zählt und wie hoch das Gesamteinkommen der Familie ist. Mit diesen 3 Werten berechnet sie das Wohngeld nach § 19 WoGG.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 4 WoGG
Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?
Nach § 4 WoGG von 3 Größen: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.
Wie wird Wohngeld berechnet?
§ 4 WoGG nennt die 3 Größen, die in die Berechnung einfließen. Die eigentliche Berechnung steht in § 19 WoGG.
Schwierige Wörter
- Belastung
- Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits (genauer in § 10 WoGG).
- Gesamteinkommen
- Die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Beträge (§ 13 WoGG).
Hängt damit zusammen
- Kann ich Wohngeld bekommen? – alle Paragrafen zu diesem Thema
- § 5 WoGG – Wer zum Haushalt gehört
- § 9 WoGG – Was als Miete zählt
- § 13 WoGG – Wie das Gesamteinkommen ermittelt wird
- § 19 WoGG – Wie das Wohngeld berechnet wird