§ 51 BAföG einfach erklärt: Wie und wann BAföG ausgezahlt wird
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 51 BAföG wird BAföG monatlich im Voraus aufs Konto gezahlt; dauert der Erstantrag zu lange, gibt es für 4 Monate bis zu vier Fünftel des voraussichtlichen Bedarfs unter Vorbehalt.
Das BAföG wird jeden Monat im Voraus gezahlt, und zwar unbar, zum Beispiel per Überweisung.
(1) Der Förderungsbetrag ist unbar monatlich im Voraus zu zahlen.
Beantragst du zum ersten Mal in einem Ausbildungsabschnitt BAföG oder nach einer Unterbrechung deiner Ausbildung, gilt: Kann das Amt die nötigen Feststellungen nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen treffen? Oder kann es nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen zahlen? Dann bekommst du für 4 Monate BAföG unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Es beträgt monatlich bis zu vier Fünftel des Bedarfs, der dir für deine Ausbildung voraussichtlich zusteht. Gemeint ist der Bedarf nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 13a und 14b BAföG.
(2) Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des für die zu fördernde Ausbildung nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 13a und 14b voraussichtlich zustehenden Bedarfs unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.
Ergibt der monatliche Förderungsbetrag keinen vollen Euro, wird gerundet: Cent-Beträge bis 0,49 Euro werden abgerundet, ab 0,50 Euro wird aufgerundet.
(3) Monatliche Förderungsbeträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.
Beträgt dein monatliches BAföG weniger als 10 Euro, wird es nicht ausgezahlt.
(4) Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie bekommen BAföG.
Das Geld kommt jeden Monat auf Ihr Konto.
Das Amt zahlt das Geld im Voraus für den Monat.
Manchmal dauert der erste Antrag lange.
Dann gibt es eine Hilfe.
Sie bekommen für 4 Monate einen Teil vom Geld.
Das sind höchstens vier Fünftel von Ihrem Bedarf.
Bedarf heißt: So viel Geld rechnet das BAföG für Ihr Leben und Ihre Ausbildung.
Vielleicht müssen Sie später etwas zurückzahlen.
Das ist so, wenn Ihnen weniger zusteht.
Beträge unter 10 Euro gibt es nicht.
§ 51 BAföG – Zahlweise
(1) Der Förderungsbetrag ist unbar monatlich im Voraus zu zahlen.
(2) Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des für die zu fördernde Ausbildung nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 13a und 14b voraussichtlich zustehenden Bedarfs unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.
(3) Monatliche Förderungsbeträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.
(4) Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- BAföG wird monatlich im Voraus und unbar gezahlt.
- Kann das Amt beim ersten Antrag nicht binnen 6 Kalenderwochen entscheiden oder binnen 10 Kalenderwochen zahlen, gibt es 4 Monate lang bis zu vier Fünftel des voraussichtlichen Bedarfs unter Vorbehalt.
- Monatliche Beträge unter 10 Euro werden nicht ausgezahlt.
Beispiel
Beispiel: Der Erstantrag bleibt liegen
Elif beginnt im Oktober ihr erstes Studium und beantragt zum ersten Mal BAföG. Das Amt kann die nötigen Feststellungen nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen treffen. Nach § 51 Absatz 2 BAföG bekommt sie deshalb für 4 Monate BAföG von bis zu vier Fünfteln ihres voraussichtlichen Bedarfs. Das Geld wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt. Stellt sich später heraus, dass ihr weniger zusteht, richtet sich die Rückforderung nach § 20 BAföG.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 51 BAföG
Wann wird BAföG ausgezahlt?
Nach § 51 Absatz 1 BAföG monatlich im Voraus und unbar, also zum Beispiel per Überweisung. Einen genauen Tag nennt die Vorschrift nicht.
Was passiert, wenn mein erster BAföG-Antrag lange bearbeitet wird?
Kann das Amt die nötigen Feststellungen nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen treffen oder nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen zahlen, bekommst du für 4 Monate bis zu vier Fünftel deines voraussichtlichen Bedarfs. Das gilt beim ersten Antrag in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung und wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt (§ 51 Absatz 2 BAföG).
Gibt es BAföG auch, wenn mir nur wenige Euro zustehen?
Nur ab 10 Euro im Monat. Nach § 51 Absatz 4 BAföG werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro nicht ausgezahlt.
Schwierige Wörter
- unbar
- Nicht in bar, sondern zum Beispiel per Überweisung auf dein Konto.
- Vorbehalt der Rückforderung
- Das Geld wird nur vorläufig gezahlt. Das Amt kann es zurückfordern, wenn sich später herausstellt, dass dir weniger zusteht (§ 20 BAföG).
- Bedarf
- Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG).
Hängt damit zusammen
- § 13 BAföG – Wie hoch der Bedarf für Studierende ist
- § 12 BAföG – Wie hoch der Bedarf für Schüler ist
- § 13a BAföG – Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung
- § 14b BAföG – Zuschlag für die Betreuung eigener Kinder
- § 20 BAföG – Wann unter Vorbehalt gezahltes BAföG zurückgezahlt werden muss