Mir wurde die Wohnung gekündigt
Eine Kündigung der Wohnung ist ein Schock. Das Mietrecht im BGB legt genau fest, wann ein Vermieter kündigen darf, in welcher Form und mit welcher Frist. Hier findest du die Paragrafen, die dafür wichtig sind – jeweils im Original und in einfachem Deutsch.
9 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 568 BGB Kündigung der Wohnung nur schriftlich Nach § 568 BGB muss die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags schriftlich erfolgen; der Vermieter soll den Mieter rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht nach §§ 574 bis 574b hinweisen.
- § 573 BGB Wann der Vermieter kündigen darf Nach § 573 BGB darf ein Vermieter einen unbefristeten Wohnungsmietvertrag ordentlich nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigenbedarf, und muss den Grund im Kündigungsschreiben nennen.
- § 573c BGB Welche Kündigungsfristen für Mietwohnungen gelten Nach § 573c BGB ist eine Kündigung der Mietwohnung spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats möglich; für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 und nach 8 Jahren um je 3 Monate.
- § 573a BGB Kündigung ohne Grund im Haus mit höchstens 2 Wohnungen Nach § 573a BGB darf ein Vermieter, der selbst im Haus mit höchstens 2 Wohnungen wohnt, auch ohne berechtigtes Interesse kündigen; die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate.
- § 574 BGB Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte Nach § 574 BGB kann ein Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre.
- § 574b BGB Wie und bis wann du einer Kündigung widersprichst Nach § 574b BGB muss ein Mieter den Härte-Widerspruch in Textform erklären, spätestens 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses; ohne rechtzeitigen Hinweis des Vermieters geht es noch im ersten Gerichtstermin.
- § 543 BGB Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist Nach § 543 BGB können Mieter und Vermieter aus wichtigem Grund fristlos kündigen, etwa bei erheblichem Mietrückstand; bei Pflichtverletzungen ist vorher grundsätzlich eine Frist oder Abmahnung nötig.
- § 569 BGB Fristlose Kündigung der Wohnung: wichtige Gründe Nach § 569 BGB ist eine fristlose Kündigung der Wohnung auch bei erheblicher Gesundheitsgefahr, nachhaltiger Störung des Hausfriedens oder Kautionsrückstand möglich; Nachzahlen kann sie bei Mietschulden unwirksam machen.
- § 546 BGB Wann du die Mietsache zurückgeben musst Nach § 546 BGB muss der Mieter die Mietsache zurückgeben, wenn das Mietverhältnis endet; hat er sie einem Dritten überlassen, kann der Vermieter sie auch von diesem zurückfordern.
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