§ 555f BGB einfach erklärt: Absprachen zu Reparatur und Modernisierung
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 555f BGB können Mieter und Vermieter nach Vertragsschluss aus Anlass einer Erhaltung oder Modernisierung Vereinbarungen treffen, etwa über Ablauf, Gewährleistung, Kostenersatz und künftige Miete.
Nachdem ihr den Mietvertrag geschlossen habt, können du und dein Vermieter aus Anlass einer Erhaltungsmaßnahme oder einer Modernisierung eigene Vereinbarungen treffen. Das Gesetz nennt vor allem diese Themen:
- 1. wann die Arbeiten stattfinden und wie sie technisch durchgeführt werden,
- 2. deine Gewährleistungsrechte und deine Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen,
- 3. wie hoch die Miete künftig sein soll.
Die Liste ist nicht abschließend. Ihr könnt also auch über andere Punkte Vereinbarungen treffen.
Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die
- 1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,
- 2. Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters,
- 3. künftige Höhe der Miete.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Der Vermieter will etwas reparieren oder modernisieren.
Sie und der Vermieter können dazu eine Abmachung treffen.
Das geht, wenn der Miet-Vertrag schon geschlossen ist.
In der Abmachung kann stehen: Wann und wie wird gearbeitet?
Dort können auch Ihre Rechte bei Mängeln stehen.
Mangel heißt: Etwas in der Wohnung funktioniert nicht richtig.
Dort kann auch stehen: Welche Kosten bekommen Sie zurück?
Auch die Miete nach den Arbeiten können Sie vereinbaren.
§ 555f BGB – Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die
- 1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,
- 2. Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters,
- 3. künftige Höhe der Miete.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Die Norm betrifft Vereinbarungen, die nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen getroffen werden.
Beispiel
Beispiel: Absprache vor dem Badumbau
Mehmets Vermieterin will sein Bad modernisieren. Die beiden vereinbaren: Die Arbeiten laufen vom 3. bis 14. Mai 2027. Für diese 2 Wochen zahlt Mehmet 150 Euro weniger Miete. Danach steigt die Miete um 40 Euro im Monat. Nach § 555f BGB dürfen Mieter und Vermieter nach Abschluss des Mietvertrags solche Vereinbarungen aus Anlass einer Modernisierung treffen.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 555f BGB
Kann ich mit meinem Vermieter eine Vereinbarung zur Modernisierung treffen?
Ja. Nach § 555f BGB könnt ihr nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass einer Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme Vereinbarungen treffen, zum Beispiel über den Ablauf der Arbeiten, deine Gewährleistungsrechte und Ersatzansprüche oder die künftige Miete.
Schwierige Wörter
- Erhaltungsmaßnahmen
- Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache, also um sie in Ordnung zu halten oder zu reparieren (§ 555a BGB).
- Gewährleistungsrechte
- Deine Rechte, wenn die Mietsache einen Mangel hat, zum Beispiel weniger Miete zu zahlen.
- Aufwendungsersatzansprüche
- Dein Anspruch darauf, dass dir der Vermieter Kosten ersetzt, die du wegen der Arbeiten hattest.
Hängt damit zusammen
- § 555a BGB – Erhaltungsmaßnahmen
- § 555b BGB – Was als Modernisierung gilt
- § 536 BGB – Weniger Miete, wenn die Mietsache einen Mangel hat