Bekomme ich BAföG?
BAföG gibt es für Schule und Studium. Ob du es bekommst, hängt von der Ausbildung, deinem Alter und dem Einkommen ab – deinem eigenen und dem deiner Eltern. Ein Teil muss später zurückgezahlt werden.
10 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 1 BAföG Wann du ein Recht auf BAföG hast Nach § 1 BAföG hast du ein Recht auf Ausbildungsförderung, wenn die Ausbildung zu deiner Neigung, Eignung und Leistung passt und dir das nötige Geld nicht anderweitig zur Verfügung steht.
- § 2 BAföG Für welche Schulen und Hochschulen es BAföG gibt § 2 BAföG legt fest, für welche Schulen, Hochschulen und Praktika es Ausbildungsförderung gibt, wann Schüler dafür nicht bei den Eltern wohnen dürfen und wer keine Förderung bekommt.
- § 8 BAföG Wer BAföG je nach Staatsangehörigkeit bekommt § 8 BAföG legt fest, welche Deutschen, EU-Bürger und Ausländer Ausbildungsförderung bekommen – je nach Aufenthaltsstatus, teils erst nach 15 Monaten Aufenthalt oder nach Jahren der Erwerbstätigkeit in Deutschland.
- § 10 BAföG Die Altersgrenze beim BAföG und ihre Ausnahmen Nach § 10 BAföG gibt es keine Förderung, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon 45 Jahre alt bist – außer etwa bei Kindererziehung, Abitur auf dem zweiten Bildungsweg oder Master direkt nach dem Bachelor.
- § 11 BAföG Wofür es BAföG gibt und wessen Einkommen zählt Nach § 11 BAföG gibt es Förderung für Lebensunterhalt und Ausbildung; angerechnet werden dein Einkommen und Vermögen, dann das Einkommen deines Ehegatten und deiner Eltern – mit Ausnahmen etwa ab 30 Jahren.
- § 13 BAföG Wie hoch der BAföG-Bedarf für Studierende ist Nach § 13 BAföG beträgt der monatliche Bedarf an Hochschulen 475 Euro, an Abendgymnasien, Kollegs und bestimmten Fachschulklassen 442 Euro; für die Unterkunft kommen 59 oder 380 Euro dazu.
- § 15 BAföG Ab wann und wie lange es BAföG gibt Nach § 15 BAföG gibt es Förderung ab Ausbildungsbeginn, frühestens ab dem Antragsmonat, und im Studium grundsätzlich bis zur Förderungshöchstdauer; Verlängerungen gibt es nur in bestimmten Fällen.
- § 17 BAföG Wann BAföG geschenkt ist und wann ein Darlehen Nach § 17 BAföG ist BAföG grundsätzlich ein Zuschuss; im Studium gibt es den monatlichen Betrag zur Hälfte als Darlehen, in bestimmten Fällen nur als Darlehen.
- § 18 BAföG Wie du das BAföG-Darlehen zurückzahlst Nach § 18 BAföG ist das BAföG-Darlehen grundsätzlich zinslos und in Raten von mindestens 130 Euro im Monat zurückzuzahlen; beim Darlehen nach § 17 Absatz 2 wird der Rest nach 77 vollen Monatsraten erlassen.
- § 46 BAföG Wie du BAföG beantragst Nach § 46 BAföG gibt es BAföG nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim örtlich zuständigen Amt; in bestimmten Fällen muss es auf Antrag vorab entscheiden, ob du gefördert werden kannst.