Ich will untervermieten
Ein Teil der Wohnung soll an jemand anderen gehen? Ohne Erlaubnis des Vermieters geht das nicht – aber unter bestimmten Bedingungen muss er sie geben.
2 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 540 BGB Untervermieten nur mit Erlaubnis des Vermieters Nach § 540 BGB darf ein Mieter die Mietsache nur mit Erlaubnis des Vermieters anderen überlassen; verweigert der Vermieter sie, kann der Mieter kündigen, außer in der Person des Dritten liegt ein wichtiger Grund.
- § 553 BGB Wann du einen Teil der Wohnung untervermieten darfst Nach § 553 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter die Überlassung eines Teils der Wohnung an andere erlaubt, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden ist; es gibt Ausnahmen.
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