Ich habe eine Nebenkostenabrechnung bekommen
Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag steht. Für die Abrechnung gibt es feste Fristen. Hier sind die Regeln.
3 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 556 BGB Betriebskosten: wer sie zahlt und wie abgerechnet wird Nach § 556 BGB trägt der Mieter Betriebskosten nur, wenn das vereinbart ist; über Vorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
- § 556a BGB Nach welchem Schlüssel Betriebskosten verteilt werden Nach § 556a BGB werden Betriebskosten ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche verteilt, Kosten mit erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung nach diesem Verbrauch oder dieser Verursachung.
- § 560 BGB Wann sich Nebenkosten-Pauschale und Vorauszahlung ändern Nach § 560 BGB kann eine Betriebskostenpauschale steigen, wenn das vereinbart ist, und muss sinken, wenn die Kosten sinken; Vorauszahlungen darf jede Seite nach einer Abrechnung angemessen anpassen.
Mehr zum Thema Wohnen
- Mir wurde die Wohnung gekündigtWann der Vermieter kündigen darf, welche Fristen gelten und wann du widersprechen kannst.
- Ich will meine Wohnung kündigenKündigungsfrist, Schriftform und was beim Auszug zurückgegeben werden muss.
- Die Miete soll steigenVergleichsmiete, Kappungsgrenze, Staffel- und Indexmiete, Modernisierung.
- Ich will meine Kaution zurückWie hoch die Kaution sein darf, wie sie angelegt wird und was beim Auszug gilt.
- In der Wohnung ist etwas kaputtWer reparieren muss, wann du die Miete mindern darfst und was du melden musst.
- Ich will untervermietenWann du jemanden aufnehmen darfst und wann der Vermieter zustimmen muss.