§ 574 BGB einfach erklärt: Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 574 BGB kann ein Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre.
Du kannst der Kündigung deines Vermieters widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis weiterläuft. Dafür muss das Ende des Mietverhältnisses eine Härte bedeuten – für dich, deine Familie oder einen anderen Angehörigen deines Haushalts. Außerdem muss die Härte so schwer wiegen, dass sie auch mit Blick auf die berechtigten Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Es wird also abgewogen. Das Widerspruchsrecht gibt es nicht, wenn ein Grund vorliegt, der deinen Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
Eine Härte liegt auch vor, wenn du keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden kannst. Was sonst als Härte zählt, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Bei der Abwägung zählen auf der Seite deines Vermieters nur die Gründe, die er im Kündigungsschreiben nach § 573 Absatz 3 BGB angegeben hat. Andere Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind.
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt.
Sie können dagegen Widerspruch einlegen.
Widerspruch heißt: Sie wollen in der Wohnung bleiben.
Dafür muss der Auszug sehr schlimm für Sie sein.
Oder für Ihre Familie.
Das nennt man eine Härte.
Ein Beispiel: Sie finden keine passende andere Wohnung.
Dann vergleicht man Ihre Gründe mit den Gründen vom Vermieter.
Für den Vermieter zählen nur die Gründe aus dem Kündigungs-Brief.
Gründe, die erst nach der Kündigung entstehen, zählen auch.
Es gibt eine Ausnahme.
Der Vermieter darf Ihnen sofort kündigen?
Dann können Sie keinen Widerspruch einlegen.
Für den Widerspruch gibt es eine Frist.
Die Frist steht in Paragraf 574b.
§ 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, kannst du nicht nach § 574 BGB widersprechen.
- Für den Vermieter zählen bei der Abwägung nur die Gründe aus dem Kündigungsschreiben, außer nachträglich entstandene.
- Form und Frist des Widerspruchs regelt § 574b BGB.
Beispiel
Beispiel: Nachgeschobener Grund zählt nicht
Frau Lorenz kündigt ihrer Mieterin Aylin wegen Eigenbedarfs für ihren Sohn und nennt das im Kündigungsschreiben. Aylin widerspricht: Sie findet trotz langer Suche keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen. Das ist nach § 574 Absatz 2 BGB eine Härte. Vor Gericht bringt Frau Lorenz zusätzlich vor, sie wolle das Haus ohnehin bald verkaufen. Diesen Plan hatte sie schon bei der Kündigung, ihn aber nicht ins Schreiben aufgenommen. Bei der Abwägung zählt auf ihrer Seite deshalb nur der Eigenbedarf (§ 574 Absatz 3 BGB). Wie die Abwägung ausgeht, entscheidet im Streit das Gericht.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 574 BGB
Kann ich einer Kündigung wegen Eigenbedarf widersprechen?
Ja, nach § 574 BGB, wenn das Ende des Mietverhältnisses für dich, deine Familie oder einen anderen Angehörigen deines Haushalts eine Härte wäre, die auch mit Blick auf die berechtigten Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Wie und bis wann du widersprechen musst, steht in § 574b BGB.
Was gilt als Härtefall bei einer Kündigung?
§ 574 Absatz 2 BGB nennt ein Beispiel: Du kannst keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden. Was sonst eine Härte ist, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte.
Kann ich auch einer fristlosen Kündigung widersprechen?
Nicht mit dem Härte-Widerspruch: Liegt ein Grund vor, der deinen Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, gibt es kein Widerspruchsrecht nach § 574 Absatz 1 BGB. Ob ein solcher Grund vorliegt, richtet sich nach den §§ 543 und 569 BGB.
Schwierige Wörter
- Härte
- Ein schwerer Nachteil, den das Ende des Mietverhältnisses für dich, deine Familie oder deinen Haushalt bedeuten würde.
- Ersatzwohnraum
- Eine andere Wohnung, in die du statt der gekündigten Wohnung ziehen könntest.
- außerordentliche fristlose Kündigung
- Eine Kündigung aus wichtigem Grund, die ohne Kündigungsfrist sofort wirkt.
Hängt damit zusammen
- Mir wurde die Wohnung gekündigt – alle Paragrafen zu diesem Thema
- § 574a BGB – Wie lange und zu welchen Bedingungen das Mietverhältnis weiterläuft
- § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs
- § 573 BGB – Kündigungsgründe des Vermieters und Pflicht, sie im Kündigungsschreiben zu nennen
- § 568 BGB – Der Vermieter soll auf das Widerspruchsrecht hinweisen
- § 543 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 549 BGB – Wohnraum, für den § 574 BGB nicht gilt